Antrag des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Gruppe Harpfing für das Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus dem Brunnen I Obergebertsham und Erlass einer Verordnung des Landratsamtes Rosenheim über die Erweiterung des Wasserschutzgebietes.
Unterlagen liegen in der Gemeinde Höslwang und bei der VG Halfing während der üblichen Öffnungszeiten bis zum 12.11.2025 zur Einsicht auf.
Zudem sind die Unterlagen nachstehend auf der Homepage der Gemeinde Höslwang einsehbar.