Aufgaben

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Versicherung; Abschluss durch die Kommune

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.


Stand: 27.09.2024

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Marco Binder 08055 9053-15 9, 1. OG 
 

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