Bundestagswahl- Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

VG Halfing - Wichtiger Hinweis

Nach Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung (dies wird bis spätestens 02.02.2025 erfolgt sein) können die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Mit dem Versand der Unterlagen kann jedoch erst begonnen werden, wenn der Gemeinde die kompletten Unterlagen vorliegen.

Wir bitten daher von Nachfragen über den Versand der Unterlagen abzusehen. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass mit dem Versand der Wahlunterlagen frühestens ab dem 10.02.2025 begonnen werden kann.

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